Massgebende Grundsätze
Die Elisabeth Weber-Stiftung gewährt Beiträge für Projekte in den nachstehenden Bereichen:
- Künstlerische Werke und Institutionen
- Kulturelle Werke und Institutionen
Konkrete Projekte
Nur konkrete Projekte (Einzelprojekte, Konzerte, Kunstausstellungen, Produktionen mit musischem Hintergrund, usw.) werden unterstützt. Es werden keine Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien gewährt.
Termine
Der Stiftungsrat hält jährlich drei Sitzungen ab, die jeweils im Mai, August und November/Dezember stattfinden. Die nächsten fixierten Sitzungs-Termine sind:
15. Mai 2025 Eingabefrist 30. April 2025
20. August 2025 Eingabefrist 05. August 2025
15. Dezember 2025 Eingabefrist 30. November 2025
Zu spät eingetroffene Gesuche können abgelehnt werden. Projekte, Aufführungen und Veranstaltungen dürfen nicht bereits vor der entscheidenden Stiftungsratssitzung stattgefunden haben.
Bevor Sie das Gesuch senden
- Entspricht Ihr Gesuch den Vergabekriterien?
- Findet Ihre Veranstaltung nicht vor der entscheidenden Stiftungsratssitzung statt? Wird Ihre Publikation nicht vorher veröffentlicht? (siehe nächste Sitzungsdaten unter Gesuchstellung und Termine)
- Sind das Gesuchsformular und alle benötigten Unterlagen dabei? Konsultieren Sie die Rubrik Gesuchstellung und Termine
Zeitraum
Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder Publikationen, die vorher auf den Markt kommen, werden nicht unterstützt.
Entscheid
Der Stiftungsrats-Entscheid wird in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach einer Sitzung schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheide werden weder mündlich noch schriftlich begründet.
Ausgeschlossen sind
- Gesuche von Hochschulen, Schulen und Bildungsinstitutionen
- Gesuche für Stipendien
- Gesuche für Filmprojekte (Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb)
- Autorenförderung (Projektentwicklungsbeitrag)
- Wissenschaftliche Arbeiten: wissenschaftliche Publikationen von Hochschulen, Dissertationen, Jubiläumsschriften, Publikationen aus Seminaren, Diplom- und Abschlussarbeiten
- Es werden keine Beiträge an Infrastrukturen geleistet
- Allgemeine Spendenaufrufe werden nicht beantwortet
- Der Stiftungsrat tritt nur auf individuell an die Stiftung gerichtete Gesuche in elektronischer Form ein
- Die Gesuche sind in deutscher Sprache einzureichen
- Gesuche aus Städten und Kantonen, die über eine grosszügige öffentliche und private Kulturförderung verfügen, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt (Kanton Zürich ausgenommen)
- CD-Produktionen
- Buchproduktionen werden nur sehr zurückhaltend gefördert
Gesuchstellung
- Gesuchsformular der Elisabeth Weber-Stiftung
- detaillierter Projektbeschrieb (Konzept, zeitlicher Ablauf, Daten und Durchführungsorte)
- Angaben über die Trägerschaft und die Projektbeteiligten (persönliche Angaben, Kurzbiografie, Statuten, Jahresbericht)
- detailliertes Budget und Finanzierungsplan mit Angabe von bereits erfolgten Zu- und Absagen (einmalige Aktualisierung auf den Eingabetermin hin erwünscht)
Eine Anleitung zur Gesuchstellung finden sie bei SwissFoundations als PDF.